Hausordnung

Allgemeines:

Mit der Buchung der Unterkunft wird die Hausordnung anerkannt. Die Mieter/Bewohner sind darüber

informiert, dass Allgemeinflächen wie Aufenthaltsraum, Küche, Waschküche, Außenbereich

videoüberwacht werden. Die Bewohner nutzen die Mietsache vertragsgemäß und reinigen sie bei 

Verschmutzung. Den Anweisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten. 

 

Rauchen:

Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Ausnahme: Aufenthaltsraum, Balkone, Außenbereich

Bei Zuwiderhandlung: 50,00€ Strafe, bei Wiederholung: Erteilung von Hausverbot.

 

Zimmer- und Gemeinschaftsräume:

Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln, Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen sind kostenpflichtig und sind vom Verursacher sofort zu bezahlen.

Die Zimmer und Bäder sind von den Nutzern selbst regelmäßig zu reinigen. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall lässt der Vermieter auf Kosten der Mieter/Nutzer eine Reinigung durchführen.

Das Hinauswerfen von Gegenständen aus dem Fenster ist strengstens untersagt.

In den Wintermonaten sind die Fenster während Ihrer Abwesenheit geschlossen zu halten.

Das Hauspersonal ist berechtigt, zu Kontrollzwecken die Zimmer zu betreten.

Das Mitbringen von privaten Elektrogeräten und Möbelstücken ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden diese in Verwahrung genommen und bei Auszug wieder ausgehändigt.

Das Kochen auf den Zimmern ist strengstens untersagt.

 

Sauberkeit:

Küche, Aufenthaltsraum, Waschraum, Grillplatz stehen zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung. Sie sind pfleglich zu behandeln,  ordentlich zu verlassen und nach Gebrauch zu reinigen.

Kühlschränke und Lebensmittelschränke sind einmal die Woche von den Benutzern zu reinigen.

Verdorbene Speisen sind sofort zu entsorgen.

 

Abfälle aller Art sind ordnungsgemäß zu trennen und täglich in die dafür bereitgestellten Behälter in der Küche zu entsorgen.

Die Fluchtwege sind freizuhalten.

 

Schlüssel:

sind sorgsam zu behandeln und dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. 

Bei Verlust sind 50,00€ für den Ersatz zu bezahlen.

 

Ruhezeiten:

Im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens ist jeglicher störender Lärm zu vermeiden (z.B. laute Musik, Schreien). Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr. Bewohner, die die Nachtruhe stören oder betrunken sind, werden unverzüglich aus dem Haus entfernt. 

Dies geschieht gegebenenfalls unter Einbeziehung der örtlichen Polizeidienststelle.

 

Zuwiderhandlungen:

Missachtung der Hausordnung kann zu sofortiger Auflösung des Mietverhältnisses und der damit verbundenen Räumung der Zimmer führen. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, ist der Mieter/Verursacher ersatzpflichtig. 

 

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Hauspersonal. Danke!